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   BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 56/94   

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https://dejure.org/1995,20583
BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 56/94 (https://dejure.org/1995,20583)
BSG, Entscheidung vom 09.02.1995 - 7 RAr 56/94 (https://dejure.org/1995,20583)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 7 RAr 56/94 (https://dejure.org/1995,20583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Revisionsbegründung - Art und Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten an nicht ordnungsgemäßer Revisionsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.06.1982 - 10 RKg 35/81
    Auszug aus BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 56/94
    Die Revisionsbegründungsfrist verlängerte sich nämlich nicht gemäß § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG auf ein Jahr, da die Rechtsbehelfsbelehrung des angefochtenen Urteils korrekt war; insbesondere mußte sie keine über den Gesetzeswortlaut des § 164 Abs. 2 SGG hinausgehenden Hinweise zum Umfang und genauen Inhalt der Revisionsbegründung enthalten (BSG, Urteile vom 16. Juni 1982 - 10 RKg 35/81, 10 RKg 37/81 und 10 RKg 39/81 -, unveröffentlicht).

    Es bedarf einer zumindest kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung und bei materiell-rechtlichen Rügen der Darlegung, daß und warum eine revisible Vorschrift auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (BSG SozR 1500 § 164 Nrn 20, 25 und 28; BSG USK 82242; BSG, Urteile vom 16. Juni 1982, aaO).

  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

    Auszug aus BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 56/94
    Unschädlich ist, daß die verletzte Rechtsnorm nicht bezeichnet ist (BSGE 8, 31, 32; BSG SozR Nrn 22 und 27 zu § 164 SGG; SozR 1500 § 164 Nr. 12).
  • BSG, 16.06.1982 - 10 RKg 37/81
    Auszug aus BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 56/94
    Die Revisionsbegründungsfrist verlängerte sich nämlich nicht gemäß § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG auf ein Jahr, da die Rechtsbehelfsbelehrung des angefochtenen Urteils korrekt war; insbesondere mußte sie keine über den Gesetzeswortlaut des § 164 Abs. 2 SGG hinausgehenden Hinweise zum Umfang und genauen Inhalt der Revisionsbegründung enthalten (BSG, Urteile vom 16. Juni 1982 - 10 RKg 35/81, 10 RKg 37/81 und 10 RKg 39/81 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 07.06.1990 - 9a/9 RV 25/89
    Auszug aus BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 56/94
    Wird - wie hier - mit der Revision als Verfahrensmangel ein Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, müssen - wie bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - die Tatsachen bezeichnet werden, aus denen sich ergibt, daß sich das LSG von seinem eigenen sachlich-rechtlichen Standpunkt aus zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (BSG, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 9 RV 13/80 -, unveröffentlicht, mwN; BSG, Beschluß vom 7. Juni 1990 - 9a/9 RV 25/89 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 28.10.1980 - 9 RV 13/80
    Auszug aus BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 56/94
    Wird - wie hier - mit der Revision als Verfahrensmangel ein Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, müssen - wie bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - die Tatsachen bezeichnet werden, aus denen sich ergibt, daß sich das LSG von seinem eigenen sachlich-rechtlichen Standpunkt aus zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (BSG, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 9 RV 13/80 -, unveröffentlicht, mwN; BSG, Beschluß vom 7. Juni 1990 - 9a/9 RV 25/89 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 16.06.1982 - 10 RKg 39/81
    Auszug aus BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 56/94
    Die Revisionsbegründungsfrist verlängerte sich nämlich nicht gemäß § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG auf ein Jahr, da die Rechtsbehelfsbelehrung des angefochtenen Urteils korrekt war; insbesondere mußte sie keine über den Gesetzeswortlaut des § 164 Abs. 2 SGG hinausgehenden Hinweise zum Umfang und genauen Inhalt der Revisionsbegründung enthalten (BSG, Urteile vom 16. Juni 1982 - 10 RKg 35/81, 10 RKg 37/81 und 10 RKg 39/81 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96

    Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die

    Wären sie es, so hätte dargelegt werden müssen, wieso das LSG sich von seinem Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, weitere Beweise zu erheben (vgl nur: BSG SozR 1500 § 103 Nr. 25; BSG, Urteil vom 9. Februar 1995 - 7 RAr 56/94 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 8/95
    Nur dann ist in einer unterlassenen Aufklärung ein Verfahrensmangel zu sehen, wenn das Tatsachengericht sich von seinem eigenen materiell-rechtlichen Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, einen bestimmten Beweis zu erheben (BSG SozR 1500 @160a Nr. 34, Urteile vom 7. Juni 1990 - 9a/9 RV 25/89 - und vom 9. Februar 1995 - 7 RAr 56/94 - jeweils mwN).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 20/95
    Nur dann ist in einer unterlassenen Aufklärung ein Verfahrensmangel zu sehen, wenn das Tatsachengericht sich von seinem eigenen materiell-rechtlichen Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, einen bestimmten Beweis zu erheben (BSG SozR 1500 & 160a Nr. 34, BSG Urteile vom 7. Juni 1990 - 9a/9 RV 25/89 - und vom 9. Februar 1995 - 7 RAr 56/94 - jeweils mwN).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 22/95
    Nur dann ist in einer unterlassenen Aufklärung ein Verfahrensmangel zu sehen, wenn das Tatsachengericht sich von seinem eigenen materiell-rechtlichen Standpunkt fühlen müssen, einen bestimmten Beweis zu erheaus hätte gedrängt ben (BSG SozR 1500 & 160a Nr. 34, BSG Urteile vom 7. Juni 1990 - 9a/9 RV 25/89 - und vom 9. Februar 1995 - 7 RAr 56/94 - jeweils mwN).
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