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BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 56/94 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Revisionsbegründung - Art und Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten an nicht ordnungsgemäßer Revisionsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 16.06.1982 - 10 RKg 35/81
Auszug aus BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 56/94
Die Revisionsbegründungsfrist verlängerte sich nämlich nicht gemäß § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG auf ein Jahr, da die Rechtsbehelfsbelehrung des angefochtenen Urteils korrekt war; insbesondere mußte sie keine über den Gesetzeswortlaut des § 164 Abs. 2 SGG hinausgehenden Hinweise zum Umfang und genauen Inhalt der Revisionsbegründung enthalten (BSG, Urteile vom 16. Juni 1982 - 10 RKg 35/81, 10 RKg 37/81 und 10 RKg 39/81 -, unveröffentlicht).Es bedarf einer zumindest kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung und bei materiell-rechtlichen Rügen der Darlegung, daß und warum eine revisible Vorschrift auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (…BSG SozR 1500 § 164 Nrn 20, 25 und 28; BSG USK 82242; BSG, Urteile vom 16. Juni 1982, aaO).
- BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78
Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision
Auszug aus BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 56/94
Unschädlich ist, daß die verletzte Rechtsnorm nicht bezeichnet ist (BSGE 8, 31, 32;… BSG SozR Nrn 22 und 27 zu § 164 SGG; SozR 1500 § 164 Nr. 12). - BSG, 16.06.1982 - 10 RKg 37/81
Auszug aus BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 56/94
Die Revisionsbegründungsfrist verlängerte sich nämlich nicht gemäß § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG auf ein Jahr, da die Rechtsbehelfsbelehrung des angefochtenen Urteils korrekt war; insbesondere mußte sie keine über den Gesetzeswortlaut des § 164 Abs. 2 SGG hinausgehenden Hinweise zum Umfang und genauen Inhalt der Revisionsbegründung enthalten (BSG, Urteile vom 16. Juni 1982 - 10 RKg 35/81, 10 RKg 37/81 und 10 RKg 39/81 -, unveröffentlicht).
- BSG, 07.06.1990 - 9a/9 RV 25/89
Auszug aus BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 56/94
Wird - wie hier - mit der Revision als Verfahrensmangel ein Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, müssen - wie bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - die Tatsachen bezeichnet werden, aus denen sich ergibt, daß sich das LSG von seinem eigenen sachlich-rechtlichen Standpunkt aus zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (BSG, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 9 RV 13/80 -, unveröffentlicht, mwN; BSG, Beschluß vom 7. Juni 1990 - 9a/9 RV 25/89 -, unveröffentlicht). - BSG, 28.10.1980 - 9 RV 13/80
Auszug aus BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 56/94
Wird - wie hier - mit der Revision als Verfahrensmangel ein Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, müssen - wie bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - die Tatsachen bezeichnet werden, aus denen sich ergibt, daß sich das LSG von seinem eigenen sachlich-rechtlichen Standpunkt aus zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (BSG, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 9 RV 13/80 -, unveröffentlicht, mwN; BSG, Beschluß vom 7. Juni 1990 - 9a/9 RV 25/89 -, unveröffentlicht). - BSG, 16.06.1982 - 10 RKg 39/81
Auszug aus BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 56/94
Die Revisionsbegründungsfrist verlängerte sich nämlich nicht gemäß § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG auf ein Jahr, da die Rechtsbehelfsbelehrung des angefochtenen Urteils korrekt war; insbesondere mußte sie keine über den Gesetzeswortlaut des § 164 Abs. 2 SGG hinausgehenden Hinweise zum Umfang und genauen Inhalt der Revisionsbegründung enthalten (BSG, Urteile vom 16. Juni 1982 - 10 RKg 35/81, 10 RKg 37/81 und 10 RKg 39/81 -, unveröffentlicht).
- BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96
Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die …
Wären sie es, so hätte dargelegt werden müssen, wieso das LSG sich von seinem Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, weitere Beweise zu erheben (…vgl nur: BSG SozR 1500 § 103 Nr. 25; BSG, Urteil vom 9. Februar 1995 - 7 RAr 56/94 -, unveröffentlicht). - BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 8/95 Nur dann ist in einer unterlassenen Aufklärung ein Verfahrensmangel zu sehen, wenn das Tatsachengericht sich von seinem eigenen materiell-rechtlichen Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, einen bestimmten Beweis zu erheben (…BSG SozR 1500 @160a Nr. 34, Urteile vom 7. Juni 1990 - 9a/9 RV 25/89 - und vom 9. Februar 1995 - 7 RAr 56/94 - jeweils mwN).
- BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 20/95 Nur dann ist in einer unterlassenen Aufklärung ein Verfahrensmangel zu sehen, wenn das Tatsachengericht sich von seinem eigenen materiell-rechtlichen Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, einen bestimmten Beweis zu erheben (…BSG SozR 1500 & 160a Nr. 34, BSG Urteile vom 7. Juni 1990 - 9a/9 RV 25/89 - und vom 9. Februar 1995 - 7 RAr 56/94 - jeweils mwN).
- BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 22/95 Nur dann ist in einer unterlassenen Aufklärung ein Verfahrensmangel zu sehen, wenn das Tatsachengericht sich von seinem eigenen materiell-rechtlichen Standpunkt fühlen müssen, einen bestimmten Beweis zu erheaus hätte gedrängt ben (…BSG SozR 1500 & 160a Nr. 34, BSG Urteile vom 7. Juni 1990 - 9a/9 RV 25/89 - und vom 9. Februar 1995 - 7 RAr 56/94 - jeweils mwN).